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Eilantrag

Das Jahr ist noch jung und wäre sogar unschuldig, hätte nicht die Veröffentlichung dieses Eintrags mindestens einen aktualisierten Datensatz zu Folge (haben können) , der dank Vorratsdatenspeicherung für 6 Monate belegt, dass ich zu sehr ungewöhnlichen Zeiten Blogeinträge verfasse und demnach wohlmöglich in die Kategorien „Frühaufsteher/Späteinschlafer“ und „Internet-Poweruser“ falle. Ein einziger 32-bit Timestamp mit viel Spielraum für Vermutungen und statistische Verwertung.

„Besorgniserregend“ finde nicht nur ich das, sondern auch 29999 andere deutschen Staatsbürger, die sich ebenfalls am Eilantrag zur Verfassungsbeschwerde beteiligt haben, die gestern eingereicht worden ist. Schaut man sich die vorhandene logistische Hürde (Online-Anmeldung und ausgefülltes Formular per Post nach Berlin) an, um zu diesen 30.000 gezählt zu werden, ein sehr ermutigendes Ergebnis.

Die Vorratsdatenspeicherung ist beschlossene Sache

Es ist ja vor einer knappen Woche durch die Presse gegangen ist:

Die Vorratsdatenspeicherung ist mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Grünen, FDP und Linkspartei beschlossen worden.

Damit beginnt also zu Beginn nächsten Jahres die umfassende Überwachung und Protokollierung der sozialen und beruflichen Interaktionen jedes einzelnen deutschen Staatsbürger mit seiner Umwelt. Eine gigantische Datenmenge mit viel Potential zum Missbrauch, aus der sich schon jetzt

  • Standort (Mobilfunkzelle)
  • Freunde, Bekanntschaften (Telefonate, Email)
  • Geschäftsbeziehungen
  • Freizeitgestaltung

und statistisch daraus folgende errechenbare Attribute (Geschlecht, Beziehungstatus, …) ableiteten lassen. Verteilt sind die Daten auf unzählige Anbieter von Kommunikationsdiensten.

Im Gegensatz zu Datensammlern wie Payback & Co, kann man sich gegen Datenmissbrauch durch Computer-Einbruch, illegalen Weiterverkauf und ähnlichen Machenschaften in den bald gesetzlich verpflichteten Firmen nicht mehr wehren. Daten sind in der heutigen Zeit schnell kopiert und – einmal losgelassen – nicht wieder entfernbar.

Über den staatlichen Zugriff auf die Daten mag jeder das Seine denken – aber selbst die jüngere deutsche Geschichte zeigt die Problematik von Überwachung nur allzu deutlich.

Alles ändert sich im Laufe der Zeit – nicht immer zum Guten.

Die letzte Option zur Verhinderung der Richtlinie bleibt wohl nur noch eine Verfassungsbeschwerde, die von inzwischen über 7.000 Personen (25.000 registrierte Unterstützer) angestrebt wird – koordiniert und vertreten von einem Berliner Rechtsanwalt – ohne Kosten für den einzelnen Kläger. Auch meine Vollmacht habe ich direkt am Tag nach der Abstimmung in die Hauptstadt geschickt.

Solltet auch ihr noch ein Zeichen setzen wollen, informiert euch an dieser Stelle.

Bis zum 19.11. bleiben nur noch wenige Tage.